§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
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Anbieter von TOBY ist die neuromanufaktur GmbH, Hanauer Landstraße 204, 60314 Frankfurt am Main, Deutschland, Geschäftsführer Maximilian Päzolt, HRB 137856 Amtsgericht Frankfurt am Main, USt-IdNr. DE452948209, E-Mail office@neuromanufaktur.ai (nachfolgend „Anbieter").
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Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung von TOBY zwischen dem Anbieter und dem Kunden. Sie gelten auch für alle künftigen Erweiterungen des Dienstes, insbesondere für weitere Kommunikationskanäle, sofern für diese nichts Abweichendes vereinbart wird.
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TOBY richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, die Personenbeförderung anbieten oder vermitteln, insbesondere Taxi-, Mietwagen- und Krankenfahrtunternehmen sowie deren Zentralen. Verbraucher sind von der Nutzung ausgeschlossen. Mit der Registrierung bestätigt der Kunde, dass er als Unternehmer handelt.
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Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihnen in Textform (§ 126b BGB) zustimmt.
§ 2 Begriffe
| Begriff | Bedeutung |
|---|---|
| TOBY | Der vom Anbieter betriebene KI-Dienst, der für den Kunden Fahrtbestellungen und andere Anliegen von Fahrgästen entgegennimmt, bearbeitet und an die Disposition des Kunden übermittelt. |
| Portal | Die Weboberfläche des Anbieters, über die der Kunde TOBY einrichtet, bedient und abrechnet (derzeit app.beta.hallotoby.de). |
| Unternehmen | Der Vertragspartner des Anbieters im Portal. Ein Unternehmen kann mehrere Zentralen haben. |
| Zentrale | Eine Betriebseinheit des Kunden mit eigenem Fahrgebiet, eigenen Zeiten, eigenen Rufnummern und eigener Anbindung an die Disposition. |
| Disponent | Ein vom Anbieter bereitgestelltes oder vom Kunden zusammengestelltes Fähigkeitsprofil des KI-Systems, das die Gespräche mit den Fahrgästen führt. Disponenten aus dem Katalog des Anbieters tragen Namen wie Toby, Lisa, Sabine, Kai oder Luca. |
| Fahrgast | Die Person, die sich über einen Kanal an die Zentrale wendet, sowie Personen, für die bestellt wird. |
| Kanal | Ein Weg, über den ein Fahrgast die Zentrale erreicht. Telefonie ist der Hauptkanal und immer aktiv. Weitere Kanäle (§ 5) werden vom Kunden im Portal aktiviert, soweit der Anbieter sie freigegeben hat. |
| Gespräch | Jede Interaktion eines Fahrgasts mit einem Disponenten über einen Kanal, unabhängig davon, ob sie gesprochen (Anruf) oder geschrieben (Chat) geführt wird. |
| KI-Minute | Die Abrechnungseinheit für Gespräche. Bei gesprochenen Gesprächen wird die Zeit, in der der Disponent das Gespräch führt, sekundengenau gemessen und in Minuten umgerechnet. Ein Textgespräch (Chat) zählt je Sitzung mit der in der Preisliste genannten Zahl von KI-Minuten. Die Einheit ist auf allen Kanälen dieselbe. |
| Sitzung | Ein zusammenhängender Nachrichtenwechsel eines Fahrgasts mit einem Disponenten über einen Textkanal. Die Sitzung beginnt mit der ersten Nachricht des Fahrgasts, für die keine Sitzung offen ist, und endet, wenn der Disponent das Gespräch beendet oder 15 Minuten lang keine Nachricht eingeht. Jede spätere Nachricht eröffnet eine neue Sitzung. |
| Weiterleitungsminute | Die sekundengenau gemessene Zeit, in der ein vom Disponenten an die Zentrale oder ein anderes Ziel übergebenes Gespräch über die Infrastruktur des Anbieters geführt wird. |
| Bestätigung | Eine vom Disponenten nach einer Bestellung an den Fahrgast gesendete Nachricht (SMS oder WhatsApp). |
| Paket | Der vom Kunden gewählte Leistungsumfang mit Grundpreis, Inklusivminuten, zulässiger Zahl gleichzeitiger Gespräche, Zentralen und Rufnummern gemäß Preisliste. |
| Preisliste | Die auf der Website des Anbieters veröffentlichte und im Portal bei der Paketwahl angezeigte Aufstellung der Pakete, Einzelpreise und Nebenposten in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. |
| Abrechnungszeitraum | Der Monat, beginnend mit dem Tag, an dem das Paket gestartet ist, beim Jahresvertrag das Vertragsjahr für den Grundpreis und der Monat für den Verbrauch. |
| Testphase | Der Zeitraum nach der Registrierung, in dem der Kunde TOBY mit Testminuten ausprobiert, ohne dass das Paket abgerechnet wird (§ 7). |
| Partner | Ein Kooperationspartner des Anbieters, über dessen Disposition Bestellungen abgewickelt werden oder der Zentralen an den Anbieter vermittelt, derzeit die talex mobile solutions GmbH (taxi.de). |
§ 3 Vertragsschluss, Vertragsbestandteile, Rangfolge
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Der Vertrag kommt online zustande. Der Kunde registriert sich im Portal, legt sein Unternehmen an, wählt ein Paket und hinterlegt ein Zahlungsmittel. Mit dem Anlegen des Unternehmens gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines Vertrags nach diesen AGB ab. Der Anbieter nimmt das Angebot durch Freischaltung des Portals für das Unternehmen an, spätestens durch Bereitstellung der ersten Rufnummer.
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Beim Anlegen des Unternehmens erkennt der Kunde diese AGB an und schließt zugleich den Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO (§ 15) mit dem Anbieter ab. Beide Dokumente werden dem Kunden vor dem Anlegen zur Kenntnis gebracht, im Portal dauerhaft in der jeweils angenommenen Fassung bereitgehalten und können dort als PDF heruntergeladen werden. Der Anbieter speichert Zeitpunkt, Fassung und die annehmende Person.
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Die Person, die das Unternehmen anlegt, versichert, zur Vertretung des Kunden berechtigt zu sein. Sie wird Inhaber des Unternehmens im Portal und kann weitere Personen mit abgestuften Rollen einladen (§ 10 Abs. 8).
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Vertragsbestandteile sind in dieser Rangfolge: (1) individuelle Vereinbarungen in Textform, (2) das im Portal gewählte Paket mit den dort angezeigten Konditionen, (3) die Preisliste in der bei Bestellung gültigen Fassung, (4) diese AGB, (5) der Auftragsverarbeitungsvertrag für alle datenschutzrechtlichen Fragen, (6) die Dokumentation im Portal. Für Fragen des Datenschutzes geht der Auftragsverarbeitungsvertrag den AGB vor.
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Für Pilotkunden und Bestandskunden aus früheren Vertragsmodellen kann der Anbieter abweichende Konditionen (etwa einen reinen Verbrauchstarif ohne Grundpreis) in Textform vereinbaren. Im Übrigen gelten diese AGB unverändert.
§ 4 Leistungen des Anbieters
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Portal. Der Anbieter stellt dem Kunden das Portal zur Einrichtung und zum Betrieb von TOBY bereit: Stammdaten, Zentralen, Disponenten, Fahrgebiet, Fahrzeuge, Zeiten, Regeln, Anliegen, Kontakte, Übersicht über Gespräche und Bestellungen, Freigabe, Statistiken, Team und Abrechnung.
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Disponent. Der Disponent nimmt für die Zentrale Gespräche entgegen, erfasst Bestellungen (Abholort, Zeit, Name, auf Wunsch Ziel, Personenzahl, Fahrzeugtyp, Beförderungsart, Zahlungsart, Hinweise), bearbeitet Änderungen und Stornierungen, gibt Auskünfte im Rahmen der vom Kunden hinterlegten Informationen, nimmt sonstige Anliegen als Anfrage auf und übergibt an die Zentrale, soweit der Kunde das eingerichtet hat.
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Telefonie als Hauptkanal. Der Anbieter stellt der Zentrale mindestens eine Rufnummer bereit (§ 6), über die der Disponent Anrufe entgegennimmt. Der Kunde leitet Anrufe seiner eigenen Rufnummern nach eigenem Ermessen dorthin weiter (etwa bei Besetzt, nachts, dauerhaft).
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Übermittlung an die Disposition. Angenommene Bestellungen werden an die Disposition des Kunden übermittelt. Derzeit ist das die Plattform des Partners taxi.de; Voraussetzung ist ein bestehendes Vertragsverhältnis des Kunden mit dem Partner und die Registrierung der TOBY-Rufnummer beim Partner. Der Kunde kann im Portal einstellen, dass Bestellungen erst nach seiner Freigabe übermittelt werden.
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Weitere Kanäle. Soweit vom Anbieter freigegeben, kann der Kunde weitere Kanäle nach § 5 aktivieren. Derselbe Disponent bedient alle aktivierten Kanäle mit demselben Wissen, denselben Anliegen und denselben Regeln; Bestellungen aus allen Kanälen erscheinen in derselben Liste.
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Bestätigungen, Weiterleitung, Benachrichtigungen. Auf Wunsch des Kunden versendet der Disponent Bestätigungen an Fahrgäste, leitet Gespräche an die Zentrale oder andere Ziele weiter und informiert den Kunden per E-Mail oder Push-Benachrichtigung über offene Anliegen und wartende Freigaben.
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Testanruf und Freischaltung. Der Kunde kann Disponenten aus dem Browser und über Testnummern ausprobieren. Eine Rufnummer geht erst scharf, wenn sie einer Zentrale zugeordnet und beim Partner registriert ist, der Kunde ein Paket gebucht hat und er sie freischaltet.
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Subunternehmer. Der Anbieter erbringt seine Leistungen mit Hilfe von Telekommunikations-, Cloud- und KI-Dienstleistern. Für deren Leistung steht er nach § 278 BGB ein. Die datenschutzrechtlich relevanten Dienstleister sind im Auftragsverarbeitungsvertrag abschließend benannt.
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Einrichtungsleistungen. Eine persönliche Einrichtung, Schulung oder Datenübernahme durch den Anbieter ist nicht Teil des Pakets und kann gesondert vereinbart werden.
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Kein Notrufsystem. TOBY ist kein Notruf- und kein Rettungsdienst und nicht für zeitkritische medizinische Beförderungen ausgelegt. Der Kunde stellt sicher, dass Fahrgäste in Notlagen auf andere Wege verwiesen werden, und richtet TOBY nicht als einzigen Zugang zu einer zeitkritischen Leistung ein.
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Vorabfunktionen. Funktionen und Kanäle, die im Portal als Beta oder Vorschau gekennzeichnet sind, stellt der Anbieter zur Erprobung bereit. Sie können jederzeit geändert oder entfernt werden; Gewährleistung und Haftung nach §§ 16 und 17 gelten für sie nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
§ 5 Kanäle
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Telefonie ist der Hauptkanal von TOBY. Er ist mit jedem Paket aktiv und Grundlage aller anderen Kanäle.
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Weitere Kanäle stellt der Anbieter nach und nach bereit. Vorgesehen sind: Anrufe über WhatsApp, Textgespräche über WhatsApp, Textgespräche über ein Website-Widget und Anrufe über ein Website-Widget. Der Anbieter gibt jeden Kanal im Portal frei, sobald er betriebsbereit ist. Ein Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Kanals oder auf einen bestimmten Zeitpunkt besteht nicht.
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Aktivierung nur durch den Kunden. Jeder weitere Kanal ist erst nutzbar, wenn der Kunde ihn im Portal für das Unternehmen oder eine Zentrale eingeschaltet hat. Mit dem Einschalten weist der Kunde den Anbieter an, die für diesen Kanal erforderlichen Dienstleister einzusetzen (Auftragsverarbeitungsvertrag, Anlage 3, Abschnitt C). Der Kunde kann jeden Kanal jederzeit wieder ausschalten.
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Kanäle über Drittplattformen. Kanäle, die über Plattformen Dritter laufen (insbesondere WhatsApp der Meta Platforms Ireland Ltd.), unterliegen zusätzlich den Bedingungen dieser Plattformen. Der Kunde kann verpflichtet sein, sich bei der Plattform zu registrieren oder verifizieren zu lassen und deren Nutzungsbedingungen anzuerkennen; der Anbieter unterstützt dabei im Portal. Ändert die Plattform ihre Bedingungen, Preise oder Schnittstellen, kann der Anbieter den Kanal anpassen oder aussetzen, ohne dass dem Kunden hieraus Ansprüche entstehen; ein Sonderkündigungsrecht nach § 9 Abs. 5 bleibt unberührt.
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Website-Kanäle. Bindet der Kunde ein Widget des Anbieters auf seiner Website ein, ist er für die Einbindung, die Information seiner Website-Besucher und die Einholung etwaiger Einwilligungen (etwa für den Mikrofonzugriff) verantwortlich. Der Anbieter stellt hierfür Textbausteine bereit.
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Ein Preis je Art. Gesprochene Gespräche werden je KI-Minute, Textgespräche je Sitzung abgerechnet, unabhängig vom Kanal (§ 2, § 8). Kosten Dritter, die ein Kanal verursacht (etwa Gebühren der Plattform für von der Zentrale ausgehende Nachrichten), weist die Preisliste als Nebenposten aus.
§ 6 Rufnummern
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Der Anbieter stellt der Zentrale Rufnummern aus dem Bestand seines Telekommunikationsdienstleisters bereit. Die Zahl der im Paket enthaltenen Rufnummern ergibt sich aus der Preisliste; weitere Rufnummern sind gegen den dort genannten Monatspreis erhältlich.
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Die Rufnummern werden dem Anbieter zugeteilt und dem Kunden zur Nutzung während der Vertragslaufzeit überlassen. Eine Portierung zum Kunden ist nicht geschuldet; der Anbieter prüft Anfragen im Einzelfall.
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Die Auswahl der Vorwahl richtet sich nach der Verfügbarkeit beim Dienstleister. Für Rufnummern außerhalb der vom Anbieter vorgehaltenen Vorwahlen kann der Dienstleister Nachweise zum Standort der Zentrale verlangen; der Kunde stellt diese bereit.
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Nach Vertragsende oder bei einer Sperre wegen Zahlungsverzugs hält der Anbieter die Rufnummern 30 Tage für den Kunden reserviert. Danach kann er sie anderweitig vergeben.
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Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass Anrufer über die Weiterleitung seiner eigenen Rufnummern an TOBY angemessen informiert sind, und dass die Weiterleitung technisch bei seinem eigenen Telefonanbieter eingerichtet ist.
§ 7 Testphase und Start des Pakets
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Nach der Registrierung beginnt eine Testphase von 14 Tagen. In ihr stehen dem Kunden 30 Testminuten für Probeanrufe aus dem Browser und über Testnummern zur Verfügung. Sind die Testminuten aufgebraucht, nimmt der Disponent bis zum Start des Pakets keine weiteren Testanrufe an.
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Ein Zahlungsmittel wird beim Anlegen des Unternehmens hinterlegt. In der Testphase wird nichts abgebucht.
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Das Paket startet und die Abrechnung beginnt, sobald der Kunde die erste Rufnummer scharf schaltet (Livegang), spätestens am 15. Tag nach der Registrierung. Ab dem Start gilt das Testminutenkontingent des Pakets je Abrechnungszeitraum.
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Kündigt der Kunde vor dem Start des Pakets, fallen keine Kosten an. Hat der Kunde kein Zahlungsmittel hinterlegt oder den Zahlungsvorgang abgebrochen, endet die Nutzung mit Ablauf der Testphase; der Disponent weist Anrufer dann darauf hin und leitet, soweit eingerichtet, an die Zentrale weiter.
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In der Testphase gebuchte Fahrten werden nicht an die Disposition übermittelt, sofern der Kunde den Testmodus nicht ausdrücklich beendet.
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Codes. Löst der Kunde bei der Registrierung einen vom Anbieter ausgegebenen Code ein (etwa aus der Beta, für den Umzug von einer früheren Version oder von einer Messe), gelten die Absätze 1 bis 5 unverändert, und der Grundpreis des ersten Abrechnungszeitraums mindert sich zusätzlich um den auf dem Code ausgewiesenen Betrag. Verbrauch über die Inklusivminuten hinaus und Nebenposten werden unverändert berechnet. Ein Code gilt je Kunde einmal, kann an eine Kundennummer des Partners gebunden sein und verfällt zu dem mit ihm genannten Datum. Testminuten nach Absatz 1 stehen auch mit Code zur Verfügung.
§ 8 Pakete, Vergütung und Abrechnung
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Preise. Es gelten die Preise der Preisliste in der Fassung, die dem Kunden bei der Paketwahl angezeigt wurde. Alle Preise sind Nettopreise in Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Für Kunden mit Sitz außerhalb Deutschlands innerhalb der EU oder in der Schweiz gilt bei gültiger Umsatzsteuer-Identifikationsnummer das Reverse-Charge-Verfahren.
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Bestandteile der Vergütung. Die Vergütung setzt sich zusammen aus (a) dem Grundpreis des Pakets je Abrechnungszeitraum, (b) dem Preis je KI-Minute über die Inklusivminuten des Pakets hinaus, (c) dem Preis je Weiterleitungsminute, (d) dem Preis je Bestätigung, (e) dem Monatspreis je zusätzlicher Rufnummer, (f) dem Preis je Testminute über das Testminutenkontingent des Pakets hinaus sowie (g) etwaigen weiteren Nebenposten der Preisliste, insbesondere Kosten Dritter für aktivierte Kanäle (§ 5 Abs. 6).
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Messung. KI-Minuten und Weiterleitungsminuten werden sekundengenau gemessen und je Abrechnungszeitraum summiert; Textgespräche zählen je Sitzung mit der in der Preisliste genannten Zahl von KI-Minuten (§ 2). Maßgeblich ist die Messung des Anbieters. Der Kunde kann den laufenden Verbrauch jederzeit im Portal einsehen.
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Inklusivminuten. Die Inklusivminuten des Pakets gelten je Abrechnungszeitraum. Nicht verbrauchte Inklusivminuten werden nicht in den nächsten Zeitraum übertragen und nicht vergütet.
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Gleichzeitige Gespräche. Jedes Paket erlaubt eine bestimmte Zahl gleichzeitiger Gespräche. Gehen mehr Gespräche gleichzeitig ein, werden die überzähligen Anrufe an die Zentrale weitergeleitet oder, falls keine Weiterleitung eingerichtet ist, mit einer Ansage beendet.
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Grundpreis im Voraus, Verbrauch im Nachhinein. Der Grundpreis wird zu Beginn jedes Abrechnungszeitraums fällig, der Verbrauch am Ende. Beim Jahresvertrag wird der Grundpreis für zwölf Monate im Voraus fällig, der Verbrauch weiterhin monatlich. Übersteigt der innerhalb eines Abrechnungszeitraums aufgelaufene Verbrauch über die Inklusivleistungen hinaus einen Schwellenbetrag, kann der Anbieter diesen Verbrauch sofort in Rechnung stellen (Zwischenrechnung); der Schwellenbetrag beträgt zunächst 50 Euro netto und ab dem vierten bezahlten Abrechnungszeitraum 150 Euro netto. Schlägt der Einzug einer Zwischenrechnung fehl, gilt Absatz 9 mit der Maßgabe, dass der Disponent bis zum Ausgleich nur noch die Inklusivleistungen des Pakets erbringt und Anrufer darüber hinaus an die Zentrale weiterleitet.
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Paketwechsel. Ein Paketwechsel wirkt zum Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums, in ein größeres wie in ein kleineres Paket; der laufende Abrechnungszeitraum wird nicht anteilig berechnet. Beim Jahresvertrag wirkt ein Wechsel in ein größeres Paket zum Beginn des nächsten Verbrauchsmonats, der Jahrespreis wird für den Rest des Vertragsjahres anteilig berechnet; ein Wechsel in ein kleineres Paket wirkt zum Ende des Vertragsjahres. Während der Testphase wirkt ein Wechsel sofort. Die im größeren Paket enthaltene Zahl gleichzeitiger Gespräche steht dem Kunden bereits ab der Beauftragung des Wechsels zur Verfügung. Bis zum Wirksamwerden kann der Kunde den Wechsel im Portal zurücknehmen.
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Zahlung. Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister des Anbieters per SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte mit dem im Portal hinterlegten Zahlungsmittel. Der Kunde erteilt mit der Hinterlegung das entsprechende Mandat. Rechnungen werden elektronisch erstellt und im Portal sowie per E-Mail bereitgestellt. Rechnungsstellung und Zahlungseinzug können im Namen des Anbieters durch den Zahlungsdienstleister erfolgen.
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Zahlungsverzug. Schlägt der Einzug fehl, wiederholt der Anbieter ihn in angemessenen Abständen und informiert den Kunden. Nach dem letzten fehlgeschlagenen Versuch kann der Anbieter den Dienst sperren: Der Disponent nimmt dann keine Bestellungen mehr an, weist Anrufer auf die Unterbrechung hin und leitet, soweit eingerichtet, an die Zentrale weiter. Die Rufnummern bleiben nach § 6 Abs. 4 reserviert. Verzugszinsen und Rücklastschriftkosten richten sich nach dem Gesetz beziehungsweise dem tatsächlichen Aufwand.
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Preisänderungen. Der Anbieter kann die Preise mit einer Frist von vier Wochen zum Beginn eines Abrechnungszeitraums in Textform ändern, beim Jahresvertrag zum Beginn des nächsten Vertragsjahres. Der Kunde kann bis zum Wirksamwerden der Änderung außerordentlich kündigen; darauf weist der Anbieter in der Mitteilung hin. Nutzt der Kunde TOBY nach dem Wirksamwerden weiter, gilt die neue Preisliste.
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Aufrechnung, Zurückbehaltung. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
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Monatliche Pakete laufen unbefristet und können von beiden Seiten jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt werden.
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Jahresverträge laufen zwölf Monate ab Start des Pakets und verlängern sich um jeweils zwölf Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Vertragsjahres gekündigt werden.
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Der Kunde kündigt über die Kontofunktion im Portal oder in Textform. Der Anbieter kündigt in Textform an die im Portal hinterlegte E-Mail-Adresse des Inhabers.
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Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen nach Sperre, bei Verstößen gegen § 11 oder bei Nutzung entgegen § 1 Abs. 3.
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Stellt der Anbieter einen Kanal ein oder ändert er die Leistung nach § 13 Abs. 3 so, dass die Nutzung für den Kunden unzumutbar wird, kann der Kunde mit einer Frist von zwei Wochen außerordentlich kündigen.
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Mit Vertragsende erlöschen die Nutzungsrechte, die Rufnummern werden deaktiviert und nach § 6 Abs. 4 reserviert, offene Entgelte werden fällig. Die Daten werden nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag gelöscht; der Kunde kann vorher einen Export verlangen (§ 18 Abs. 3).
§ 10 Pflichten und Mitwirkung des Kunden
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Richtige Angaben. Der Kunde macht bei der Registrierung und im Portal vollständige und richtige Angaben (Firma, Anschrift, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Rechnungsadresse, Ansprechpartner, Kundennummer beim Partner) und hält sie aktuell.
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Einrichtung. Der Kunde richtet seine Zentralen im Portal sorgfältig ein: Fahrgebiet, Zeiten, Fahrzeuge, Beförderungsarten, Regeln, Anliegen, Weiterleitungsziele, Sprachen, Bestätigungen, Freigabe, Aufzeichnung und Aufbewahrung. Er prüft die Einrichtung durch Testanrufe, bevor er eine Rufnummer scharf schaltet. Der Anbieter prüft die Einrichtung nicht auf inhaltliche Richtigkeit.
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Kontrolle. Der Kunde kontrolliert Bestellungen, Anfragen und Gesprächsverläufe im Portal regelmäßig und trägt die Verantwortung für die Ausführung der Fahrten, für die Freigabe wartender Bestellungen und für die Bearbeitung offener Anliegen.
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Information der Fahrgäste. Der Disponent weist zu Beginn jedes Gesprächs darauf hin, dass ein KI-System spricht beziehungsweise schreibt; dieser Hinweis ist fester Bestandteil jeder Begrüßung und kann vom Kunden nicht entfernt werden. Der Kunde stellt darüber hinaus sicher, dass seine Fahrgäste nach den für ihn geltenden Vorschriften über den Einsatz von TOBY und die Datenverarbeitung informiert sind (etwa in seiner Datenschutzerklärung, auf seiner Website, in seinen Fahrzeugen), und hinterlegt im Portal den Link zu seiner Datenschutzerklärung, den der Disponent auf Nachfrage nennt.
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Aufzeichnung. Eine Aufzeichnung der Gespräche ist standardmäßig aus. Schaltet der Kunde sie ein, setzt das System vor die Begrüßung einen Hinweis auf die Aufzeichnung. Der Kunde ist für die Zulässigkeit der Aufzeichnung verantwortlich.
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Stammdaten der Fahrgäste. Legt der Kunde Kontakte mit Heimadressen, häufigen Orten, Sperrvermerken oder Einrichtungen an, die für andere bestellen, ist er für die Rechtmäßigkeit dieser Daten und ihrer Nutzung verantwortlich.
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Recht der Personenbeförderung. Der Kunde hält die für ihn geltenden Vorschriften des Personenbeförderungsrechts, der Tarif- und Beförderungspflichten sowie der Krankenbeförderung ein. Der Anbieter schuldet keine Prüfung, ob eine über TOBY angenommene Bestellung diesen Vorschriften entspricht.
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Team und Zugänge. Der Kunde vergibt Zugänge im Portal nur an Personen, die für ihn tätig sind, wählt die Rolle nach dem Bedarf (Inhaber, Disponent, Nur-Lesen), entzieht Zugänge beim Ausscheiden und sorgt dafür, dass Zugangsdaten nicht weitergegeben werden. Für Handlungen unter seinen Zugängen ist der Kunde verantwortlich.
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Partnervertrag. Der Kunde unterhält das für die Übermittlung an die Disposition erforderliche Vertragsverhältnis mit dem Partner und teilt dem Anbieter Änderungen (Kündigung, Wechsel der Kundennummer) unverzüglich mit.
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Störungen. Der Kunde meldet Störungen unverzüglich mit einer möglichst genauen Beschreibung (Zeitpunkt, Rufnummer, Gespräch) an support@neuromanufaktur.ai oder über das Portal.
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Datensicherung. Für die Sicherung eigener geschäftsrelevanter Daten außerhalb des Portals ist der Kunde selbst verantwortlich; der Anbieter stellt ihm seine Daten auf Anfrage als Export bereit (§ 18 Abs. 3).
§ 11 Verbotene Nutzung
Der Kunde darf TOBY nicht nutzen und nicht nutzen lassen
- zu anderen als den in § 4 beschriebenen Zwecken, insbesondere nicht für ausgehende Werbeanrufe oder Werbenachrichten oder für Kaltakquise;
- für Inhalte, die gegen Gesetze oder Rechte Dritter verstoßen, oder für die Verbreitung von Schadsoftware;
- in Anwendungsbereichen, die nach der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) verboten sind oder als Hochrisiko-KI-Systeme eingestuft werden;
- um die Systeme des Anbieters oder seiner Dienstleister zu überlasten, zu umgehen, zu analysieren oder zurückzuentwickeln;
- zur Weitervermietung, Unterlizenzierung oder zum Wiederverkauf an Dritte ohne Vereinbarung in Textform;
- zur Verarbeitung von Daten, die der Kunde nicht verarbeiten darf.
Bei Verstößen kann der Anbieter den Dienst nach vorheriger Information, bei Gefahr im Verzug sofort, ganz oder teilweise sperren.
§ 12 Einsatz von Künstlicher Intelligenz und technische Grenzen
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TOBY beruht auf Sprachmodellen, Spracherkennung und Sprachsynthese, die sich fortlaufend weiterentwickeln und nach dem Stand der Technik Einschränkungen unterliegen, die auch bei sorgfältiger Leistung nicht vollständig auszuschließen sind. Dazu gehören insbesondere: Verzögerungen in der Reaktion, fehlerhafte Aussprache von Straßen-, Orts- und Eigennamen, Erkennungsfehler bei Dialekten, Akzenten, Störgeräuschen oder schlechter Verbindung, mehrdeutige oder fehlerhafte Zuordnung von Adressen, sachlich unzutreffende oder missverständliche Antworten sowie bei Textkanälen fehlerhafte Deutung von Schreibweisen und Abkürzungen.
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Der Anbieter schuldet den Betrieb von TOBY nach dem vereinbarten Leistungsumfang, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, eine bestimmte Annahmequote oder die Gleichwertigkeit mit menschlichen Disponenten. Er garantiert nicht, dass jede Bestellung fehlerfrei erfasst und übermittelt wird.
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Der Kunde prüft die Ergebnisse von TOBY, insbesondere Bestellungen, Adressen, Zeiten, Gesprächsverläufe und Übergaben, regelmäßig auf Plausibilität. Für Entscheidungen, die der Kunde oder Dritte allein auf Grundlage von TOBY-Ergebnissen treffen, haftet der Anbieter nicht.
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Der Anbieter darf die eingesetzten Modelle, Dienstleister und Verfahren jederzeit durch andere ersetzen, sofern die vertragsgemäße Grundfunktion erhalten bleibt und die datenschutzrechtlichen Vorgaben des Auftragsverarbeitungsvertrags eingehalten werden.
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Die in Abs. 1 beschriebenen Eigenheiten sind keine Mängel, sofern sie dem Stand der Technik entsprechen und die Grundfunktion nicht wesentlich beeinträchtigen. Eine allgemeine Unzufriedenheit mit dem Stand der KI-Technik oder mit der Akzeptanz bei Fahrgästen berechtigt nicht zur Minderung, zum Rücktritt oder zur Rückforderung gezahlter Entgelte.
§ 13 Weiterentwicklung und Änderungen der Leistung
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Der Anbieter entwickelt TOBY fortlaufend weiter und stellt Aktualisierungen ohne gesonderte Vergütung bereit, soweit sie für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit erforderlich sind.
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Neue Funktionen und Kanäle kann der Anbieter unentgeltlich oder gegen gesonderte Vergütung nach der Preisliste anbieten; ein Anspruch auf neue Funktionen besteht nicht.
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Der Anbieter darf Funktionen ändern oder einstellen, wenn ein sachlicher Grund vorliegt (insbesondere technische Entwicklung, Änderungen bei Dienstleistern oder Drittplattformen, rechtliche Anforderungen) und die Änderung für den Kunden unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zumutbar ist. Wesentliche Einschränkungen kündigt der Anbieter mindestens vier Wochen vorher in Textform an; § 9 Abs. 5 gilt.
§ 14 Verfügbarkeit, Wartung, Support
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Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit von TOBY. Eine bestimmte Verfügbarkeit, Reaktionszeit oder Bearbeitungszeit ist nicht geschuldet. Die Erreichbarkeit der Rufnummern und Kanäle hängt von Netzen und Plattformen Dritter ab, auf die der Anbieter keinen Einfluss hat. Nicht als Störung des Anbieters gelten angekündigte Wartungsfenster, Störungen bei Telekommunikationsanbietern, Cloud- und KI-Dienstleistern, Drittplattformen oder der Disposition des Partners, Störungen im Verantwortungsbereich des Kunden sowie Ereignisse nach § 19.
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Wartungsarbeiten führt der Anbieter nach Möglichkeit außerhalb der Hauptverkehrszeiten durch und kündigt sie bei absehbarer Beeinträchtigung im Portal an.
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Ist die Datenbank oder ein Kerndienst nicht erreichbar, leitet der Disponent Anrufe an die Zentrale weiter, soweit eine Weiterleitung eingerichtet ist. Der Kunde sorgt für eine erreichbare Weiterleitung als Rückfallebene und für einen eigenen Weg, Bestellungen bei Ausfall von TOBY anzunehmen. Unterlässt er das, trifft ihn ein Mitverschulden an daraus entstehenden Schäden.
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Support leistet der Anbieter per E-Mail an support@neuromanufaktur.ai und über das Portal an Werktagen zu üblichen Geschäftszeiten. Störungen, die die Nutzung wesentlich beeinträchtigen, geht der Anbieter mit Vorrang an. Zur Unterstützung können Mitarbeiter des Anbieters und, sofern der Kunde über einen Partner betreut wird, Mitarbeiter des Partners die Zentrale des Kunden im Portal öffnen; jeder solche Zugriff wird protokolliert und dem Kunden auf Anfrage nachgewiesen.
§ 15 Datenschutz und Vertraulichkeit
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Für die Verarbeitung personenbezogener Daten der Fahrgäste ist der Kunde Verantwortlicher im Sinne der DSGVO; der Anbieter ist Auftragsverarbeiter. Die Einzelheiten regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag einschließlich seiner Anlagen (Verarbeitungsdetails, technisch-organisatorische Maßnahmen, Unterauftragsverarbeiter), der mit dem Anlegen des Unternehmens elektronisch geschlossen wird (§ 3 Abs. 2) und im Portal abrufbar ist.
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Einstellungen, die der Kunde im Portal vornimmt (Kanäle, Aufzeichnung, Aufbewahrungsfrist, Bestätigungen, Weiterleitungen, Übermittlung an die Disposition, Zugriffe), gelten als Weisungen im Sinne des Auftragsverarbeitungsvertrags.
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Der Anbieter verarbeitet Gesprächsinhalte ausschließlich im Auftrag des Kunden. Er nutzt sie nicht zum Training von KI-Modellen und gibt sie nicht zu eigenen Zwecken an Dritte weiter. Zur Sicherung der Qualität wertet der Anbieter Gesprächsverläufe im Auftrag des Kunden aus; Einzelheiten stehen im Auftragsverarbeitungsvertrag.
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Gesprächsdaten (Transkript, Zusammenfassung, Rufnummer, gegebenenfalls Aufzeichnung) werden nach der vom Kunden je Zentrale eingestellten Frist von 30, 90 oder 180 Tagen automatisch gelöscht. Bestellungen bleiben für die Vertragsdauer im Portal, Kontakte, bis der Kunde sie löscht. Einzelheiten, auch zur Löschung nach Vertragsende, regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag (§ 10).
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Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung. Die Pflicht gilt fünf Jahre über das Vertragsende hinaus.
§ 16 Gewährleistung
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Der Anbieter beseitigt Mängel, die die Tauglichkeit zur vertragsgemäßen Nutzung mehr als unerheblich beeinträchtigen, in angemessener Frist durch Nachbesserung oder Umgehung. Es ist nach dem Stand der Technik nicht möglich, Software vollständig fehlerfrei zu halten; unerhebliche Abweichungen begründen keine Mängelansprüche. Beschaffenheitsangaben in Werbung, Dokumentation oder Portal sind keine Garantien.
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Die Eigenheiten nach § 12 Abs. 1 sind keine Mängel. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen für Mängel, die auf einer nicht vertragsgemäßen Nutzung, einer fehlerhaften Einrichtung durch den Kunden oder auf Störungen bei Drittplattformen, Telekommunikationsanbietern oder der Disposition des Partners beruhen.
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Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich an. § 377 HGB gilt entsprechend. Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen.
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Gewährleistungsansprüche verjähren in zwölf Monaten.
§ 17 Haftung
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Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und soweit er eine Garantie übernommen hat.
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Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf), begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden und der Höhe nach auf die vom Kunden in den drei Monaten vor dem Schadensereignis gezahlten Nettoentgelte, höchstens 2.500 Euro je Ereignis und 5.000 Euro je Vertragsjahr. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
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Für Datenverlust haftet der Anbieter nur in Höhe des Wiederherstellungsaufwands, der bei regelmäßiger Nutzung der Exportfunktionen durch den Kunden entstanden wäre.
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Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene oder nicht ausgeführte Fahrten, Betriebsunterbrechung, Reputationsschäden, Vertragsstrafen oder Ansprüche Dritter gegen den Kunden. Er haftet nicht für Schäden, die auf den in § 12 Abs. 1 beschriebenen Eigenheiten, auf Störungen oder Änderungen bei Telekommunikationsanbietern, Cloud- und KI-Dienstleistern, Drittplattformen oder der Disposition des Partners, auf einer fehlerhaften oder unvollständigen Einrichtung durch den Kunden, auf fehlender Rückfallebene (§ 14 Abs. 3) oder auf Angaben von Fahrgästen beruhen.
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Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter, einschließlich Ansprüchen von Fahrgästen und Bußgeldern, frei, die aus einer rechtswidrigen Nutzung von TOBY, aus Verstößen gegen diese AGB oder den Auftragsverarbeitungsvertrag, aus einer Verletzung der Informations- und Einwilligungspflichten gegenüber Fahrgästen, aus der Einrichtung durch den Kunden oder aus vom Kunden eingestellten Inhalten und Daten entstehen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Das gilt nicht, soweit der Anbieter den Anspruch zu vertreten hat.
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Die Haftungsbegrenzungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Dienstleister des Anbieters. Ansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Kenntnis, soweit nicht Abs. 1 greift.
§ 18 Rechte an TOBY und an den Daten
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Alle Rechte an TOBY, dem Portal, den Disponenten (einschließlich Namen, Avatare, Stimmen und Profile), der Software und den Modellen verbleiben beim Anbieter. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung während der Vertragslaufzeit für seinen Geschäftsbetrieb.
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Vom Kunden eingestellte Daten und die im Betrieb entstehenden Gesprächs- und Bestelldaten stehen dem Kunden zu.
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Der Kunde kann seine Daten (Bestellungen, Gespräche, Kontakte, Einstellungen) während der Laufzeit und bis 30 Tage nach Vertragsende in strukturierten Formaten (JSON, CSV) erhalten. Das Portal bietet dafür derzeit keine eigene Funktion; der Anbieter stellt den Export auf Anfrage in Textform an support@neuromanufaktur.ai in angemessener Frist bereit.
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Der Anbieter darf anonymisierte, nicht auf einzelne Personen oder Gespräche rückführbare Nutzungsstatistiken zur Verbesserung und Weiterentwicklung von TOBY erheben und auswerten.
§ 19 Ereignisse außerhalb der Kontrolle
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Ereignisse, die eine Partei nicht zu vertreten hat und die sie bei zumutbarer Sorgfalt nicht abwenden kann, befreien für ihre Dauer von den betroffenen Pflichten. Dazu zählen insbesondere Naturereignisse, behördliche Anordnungen, Arbeitskämpfe, Ausfälle bei Telekommunikationsanbietern, Cloud-Anbietern, KI-Dienstleistern oder Drittplattformen, Ausfälle oder Änderungen der Disposition oder der Schnittstellen des Partners sowie Cyberangriffe, die trotz angemessener Maßnahmen erfolgreich sind.
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Die betroffene Partei informiert die andere über Beginn und voraussichtliche Dauer. Beide Parteien wirken auf eine Lösung hin.
§ 20 Partner
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Der Anbieter arbeitet mit dem Partner taxi.de zusammen. Der Partner stellt die Disposition bereit, an die Bestellungen übermittelt werden, und kann Zentralen auf TOBY hinweisen. Der Vertrag über TOBY besteht ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Anbieter; für das Vertragsverhältnis des Kunden mit dem Partner gelten dessen Bedingungen.
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Änderungen der Schnittstellen oder der Zusammenarbeit mit dem Partner können die Übermittlung von Bestellungen beeinflussen. Der Anbieter informiert den Kunden über wesentliche Änderungen; § 13 Abs. 3 und § 9 Abs. 5 gelten.
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Der Anbieter kann weitere Partner und weitere Dispositionssysteme anbinden. Für die Übermittlung an ein anderes System gelten die Regeln dieses Paragraphen entsprechend.
§ 21 KI-Verordnung
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TOBY ist ein KI-System im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689. Der Anbieter stellt sicher, dass Fahrgäste zu Beginn jedes Gesprächs über die Interaktion mit einem KI-System informiert werden (Art. 50 KI-Verordnung) und dass dieser Hinweis technisch nicht entfernt werden kann.
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Der Kunde ist Betreiber des KI-Systems und trägt die ihm daraus erwachsenden Pflichten, insbesondere die Vermittlung ausreichender KI-Kompetenz an seine Mitarbeiter (Art. 4 KI-Verordnung) und etwaige zusätzliche Informationspflichten nach dem für ihn geltenden Recht.
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Der Anbieter stellt dem Kunden auf Anfrage die Informationen über TOBY bereit, die dem Anbieter vorliegen und die der Kunde für seine Pflichten als Betreiber benötigt. Weitergehende Unterstützung, etwa bei Risikobewertungen oder Behördenanfragen des Kunden, kann gegen Vergütung nach Aufwand vereinbart werden. Bei wesentlichen Änderungen der regulatorischen Anforderungen passen die Parteien den Vertrag einvernehmlich an.
§ 22 Referenznennung
Der Anbieter darf den Kunden mit dessen Zustimmung als Referenz mit Namen und Logo nennen. Der Kunde kann die Zustimmung jederzeit für die Zukunft widerrufen.
§ 23 Änderungen dieser AGB
Der Anbieter kann diese AGB aus sachlichem Grund, insbesondere bei Erweiterung des Dienstes um neue Kanäle oder Funktionen, bei Änderungen der Rechtslage oder bei Änderungen bei Dienstleistern, ändern. Änderungen teilt er mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten in Textform und im Portal mit. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Inkrafttreten oder kündigt er nicht, gelten die Änderungen als angenommen, sofern der Kunde TOBY nach Inkrafttreten weiter nutzt. Der Anbieter weist in der Mitteilung auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen hin. Änderungen, die den Kern des Leistungsversprechens oder das Preisgefüge zulasten des Kunden verschieben, bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung; § 8 Abs. 10 bleibt unberührt.
§ 24 Schlussbestimmungen
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Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
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Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Frankfurt am Main, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
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Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform; das gilt auch für die Aufhebung dieser Klausel.
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Der Kunde darf Rechte aus diesem Vertrag nur mit Zustimmung des Anbieters abtreten. Der Anbieter darf den Vertrag auf ein verbundenes Unternehmen übertragen; er informiert den Kunden mindestens vier Wochen vorher, und der Kunde kann aus diesem Grund außerordentlich kündigen.
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Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
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Der Anbieter nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
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