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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) — TOBY

Stand: 20. Februar 2026


§ 1 Präambel und Geltungsbereich

  1. Die neuromanufaktur GmbH, Hanauer Landstraße 204, 60314 Frankfurt am Main, Deutschland, E-Mail office@neuromanufaktur.ai (nachfolgend „Anbieter") betreibt den KI-basierten Telefonie-Service TOBY speziell für Transportunternehmen.

  2. Diese AGB regeln sämtliche Verträge zwischen dem Anbieter und Nutzern des TOBY-Dienstes (nachfolgend „Kunde").

  3. TOBY richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Transportbereich (§ 14 BGB) wie Taxi- und Krankenfahrtunternehmen, Mietwagenbetriebe etc. Verbraucher sind von der Nutzung ausgeschlossen.


§ 2 Begriffsbestimmungen

BegriffDefinition
TOBYKI-basierter Telefonie-Service speziell für die automatisierte Annahme von Transport- und Krankenfahrtenbestellungen.
KI-AssistentVom Anbieter betriebene KI-Instanz, die eigenständig Bestellgespräche führt und verarbeitet.
SetupEinmalige, kundenspezifische Konfiguration von TOBY für das jeweilige Transportunternehmen.
KI-MinuteNutzungszeit der KI-Sprachverarbeitung, sekundengenau ab der ersten Sekunde gemessen; Abrechnung nach tatsächlicher Dauer.
WeiterleitungsminuteZeitspanne, in der ein durch TOBY initiiertes Gespräch an die Taxizentrale weitergeleitet wird; sekundengenau ab der ersten Sekunde gemessen.
Automatische PreisstaffelungMengenbasierte Preisreduzierung ohne manuelle Tarifwahl entsprechend monatlichem Verbrauch.

§ 3 Vertragsschluss und Rangfolge

  1. Ein Vertrag kommt durch die Unterzeichnung und Rücksendung des vom Anbieter bereitgestellten TOBY-Bestellformulars und anschließende Auftragsbestätigung durch den Anbieter zustande.

  2. Mit der Unterzeichnung des Bestellformulars erkennt der Kunde diese AGB als verbindlich an.

  3. Die konkreten Leistungen, Preise und Konditionen ergeben sich aus:

    • dem unterzeichneten TOBY-Bestellformular
    • dem dazugehörigen Preisbeiblatt in der jeweils gültigen Fassung
    • diesen AGB
    • ergänzenden Leistungsbeschreibungen
  4. Bei Widersprüchen zwischen den Dokumenten gilt folgende Rangfolge:

    • 1: TOBY-Bestellformular / Auftragsbestätigung
    • 2: Preisbeiblatt
    • 3: AGB
    • 4: Ergänzende Dokumentation
  5. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Bestandteil des Vertrags, wenn der Anbieter ihnen in Textform (§ 126b BGB) zustimmt.

  6. AGB-Änderungen: Der Anbieter kann diese AGB aus sachlichem Grund ändern. Änderungen teilt er mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht binnen vier Wochen nach der Mitteilung oder kündigt außerordentlich, gelten die Änderungen als angenommen, sofern der Kunde TOBY nach Inkrafttreten der Änderungen weiterhin nutzt. Der Anbieter wird den Kunden in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf sein Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen der fortgesetzten Nutzung hinweisen.


§ 4 TOBY-Leistungsumfang

  1. Der Anbieter stellt dem Kunden den spezialisierten KI-Assistenten TOBY sowie ein Web-Dashboard bereit.

  2. TOBY-Servicepaket:

    a) 24/7 Bestellannahme mit intelligenter Adresserkennung

    b) Automatische Weiterleitung an Taxi.de-Anwendung (soweit technisch verfügbar)

    c) E-Mail-Benachrichtigung bei sonstigen Anfragen an die Taxizentrale

    d) WhatsApp-Service für Kundenbenachrichtigungen (gemäß Preisbeiblatt)

    e) Mehrsprachige KI (31 Sprachen verfügbar)

    f) Terminbuchungen für spätere Fahrten

    g) Intelligente Weiterleitung bei komplexen Anfragen

    h) Automatische Transkription und Zusammenfassung aller Gespräche

    i) 3-Minuten-Automatik zur Kostenoptimierung

  3. Individuelle Konfiguration: Einmalige, kundenspezifische TOBY-Anpassung entsprechend den Anforderungen des Transportunternehmens.

  4. Dedizierte TOBY-Nummer: Jeder Kunde erhält eine eigene Telefonnummer für seine Fahrgäste.

  5. Taxi.de-Integration: TOBY arbeitet mit der Taxi.de-Plattform zusammen, soweit technisch möglich und kundengewünscht.

  6. Der Anbieter arbeitet mit qualifizierten Subunternehmern zusammen und bleibt für deren Leistung verantwortlich (§ 278 BGB).


§ 5 Updates und Upgrades

  1. Automatische Updates: Der Anbieter ist berechtigt, Inhalte und Funktionen von TOBY jederzeit zu aktualisieren und zu erweitern, um deren hohen Qualitätsstandard laufend zu gewährleisten. Während der Vertragslaufzeit wird der Anbieter die Updates bereitstellen, die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit von TOBY erforderlich sind.

  2. Kostenpflichtige Upgrades: Verbesserungen, Neuerungen und Erweiterungen oder inhaltlich neue Funktionen von TOBY („Upgrades") sind nicht von den vertraglich geschuldeten Wartungsleistungen erfasst. Die Bereitstellung von Upgrades erfolgt gegen gesonderte Vergütung auf der Basis einer gesonderten Vereinbarung. Dem Anbieter steht es jedoch frei, derartige Upgrades auch unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.


§ 6 Kundenverantwortung und Mitwirkung

  1. Der Kunde stellt alle für die TOBY-Konfiguration erforderlichen Informationen vollständig und korrekt zur Verfügung (Firmendetails, Servicezeiten, Besonderheiten, Tarifstrukturen). Bei unvollständigen Angaben trägt der Kunde die daraus resultierenden Folgen.

  2. Branchenspezifische Compliance: Der Kunde sorgt für die Einhaltung aller relevanten Transportgesetze, Tarifbestimmungen und behördlichen Auflagen in seinem Geschäftsgebiet und übernimmt die rechtliche Verantwortung hierfür.

  3. AI Act Compliance: Der Kunde sorgt für angemessene Mitarbeiterschulungen über den TOBY-Einsatz (AI Literacy) entsprechend Art. 4 AI Act und führt gegebenenfalls erforderliche zusätzliche Transparenzmaßnahmen durch.

  4. Kundeninformation: Der Kunde stellt sicher, dass seine Anrufer angemessen über den Einsatz der KI-Technologie informiert sind (z. B. durch entsprechende Hinweise auf Werbematerialien, Website oder Fahrzeugen).

  5. Rechtskonforme Nutzung: Der Kunde sorgt für die rechtskonforme TOBY-Nutzung im Rahmen geltender Gesetze (UWG, TKG, DSGVO, Transportrecht) und trägt die Verantwortung für alle rechtlichen Aspekte.

  6. Operative Betreuung: Der Kunde überwacht die TOBY-Funktionalität eigenverantwortlich, meldet relevante Probleme zeitnah und benennt einen kompetenten Ansprechpartner.

  7. Tarifkonformität: Der Kunde stellt sicher, dass alle über TOBY angenommenen Bestellungen den örtlichen Tarifbestimmungen entsprechen.

  8. Eignungsprüfung: Der Kunde hat vor Vertragsschluss eigenverantwortlich zu prüfen, ob TOBY für seine konkreten Anforderungen und Betriebsabläufe geeignet ist. Der Anbieter übernimmt keine Beratungspflicht hinsichtlich der Eignung von TOBY für den individuellen Anwendungsfall des Kunden. Testzeiträume und Demonstrationen dienen dem Kunden zur eigenen Beurteilung.

  9. Datensicherung: Für die Sicherung eigener geschäftsrelevanter Daten ist der Kunde selbst verantwortlich.

  10. Bei wesentlichen Verstößen gegen Rechtsvorschriften oder diese AGB kann der Anbieter TOBY temporär unterbrechen.


§ 7 Verbotene Nutzung

Der Kunde stellt sicher, dass bei der Nutzung von TOBY folgende Nutzungsverbote eingehalten werden:

  1. TOBY darf nicht zu anderen als den in der Leistungsbeschreibung definierten Zwecken verwendet werden.

  2. TOBY darf nicht geändert, dekompiliert, zurückentwickelt („Reverse Engineering") oder disassembliert werden.

  3. Es dürfen keine Inhalte gespeichert oder verbreitet werden, die gegen anwendbare Gesetze oder gegen Rechte Dritter verstoßen.

  4. Es dürfen keine Inhalte gespeichert oder versandt werden, die Spam, schädlichen Code, Viren oder sonstige Schadsoftware enthalten.

  5. Der Kunde darf TOBY nicht ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung an Dritte sublizenzieren oder als Wiederverkäufer nutzen.

  6. EU-KI-Verordnung: TOBY darf nicht in Anwendungsbereichen eingesetzt werden, die nach der Verordnung (EU) 2024/1689 als verbotene KI-Systeme (Art. 5) oder als Hochrisiko-KI-Systeme (Art. 6 ff.) eingestuft sind.

  7. Kaltakquise: Dem Kunden ist es untersagt, TOBY zur Durchführung von Kaltakquise zu verwenden.


§ 8 Einsatz von Künstlicher Intelligenz

  1. KI-Systeme: Der Anbieter setzt im Rahmen von TOBY Systeme mit Künstlicher Intelligenz ein. Soweit im Rahmen des Einsatzes Ergebnisse durch KI-Systeme generiert werden, ist der Anbieter für die Richtigkeit, Schutzrechtsfreiheit und Datenschutzkonformität dieser Ergebnisse nicht verantwortlich.

  2. Stand der Technik und technologische Einschränkungen: TOBY basiert auf KI-Technologien (insbesondere Large Language Models, Speech-to-Text und Text-to-Speech), die sich in kontinuierlicher Weiterentwicklung befinden. Der Kunde erkennt an, dass diese Technologien nach dem aktuellen Stand der Technik inhärenten Einschränkungen unterliegen, die auch bei sorgfältiger Leistungserbringung nicht vollständig ausgeschlossen werden können. Dazu gehören insbesondere:

    a) Latenz und Reaktionszeiten: KI-gestützte Sprachverarbeitung kann systembedingte Verzögerungen aufweisen. Der Anbieter schuldet keine bestimmte Reaktionszeit der KI innerhalb eines Gesprächs.

    b) Sprachsynthese und Aussprache: Die automatische Sprachausgabe kann Straßennamen, Ortsnamen, Eigennamen, Firmennamen und sonstige Begriffe fehlerhaft oder unverständlich aussprechen. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die korrekte Aussprache sämtlicher Begriffe.

    c) Spracherkennung: Die automatische Spracherkennung kann Gesprächsinhalte fehlerhaft erfassen, insbesondere bei Dialekten, Akzenten, Hintergrundgeräuschen (z. B. Straßenlärm) oder schlechter Verbindungsqualität. Adressen, Telefonnummern und Bestelldetails können daher unvollständig oder fehlerhaft übertragen werden.

    d) Adresserkennung: Die automatische Adresserkennung kann trotz intelligenter Algorithmen fehlerhafte Ergebnisse liefern, insbesondere bei mehrdeutigen Straßennamen, ungewöhnlicher Schreibweise oder fehlender PLZ/Ort-Zuordnung.

    e) KI-generierte Inhalte: Die KI kann in Einzelfällen sachlich unzutreffende oder missverständliche Gesprächsinhalte generieren (sog. „Halluzinationen").

    f) Weiterentwicklung und Modellwechsel: Der Anbieter ist berechtigt, die eingesetzten KI-Modelle jederzeit durch neuere Versionen zu ersetzen, sofern die vertragsgemäße Grundfunktionalität erhalten bleibt.

  3. Keine fachliche Beratung: TOBY ersetzt keine fachkundige persönliche Bestellannahme. TOBY dient der Unterstützung standardisierter Bestellprozesse. Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für Schäden, die darauf beruhen, dass der Kunde Entscheidungen ausschließlich auf Grundlage der von TOBY übermittelten Gesprächsinhalte trifft.

  4. Inhaltliche Verantwortung: Der Anbieter nimmt keine inhaltliche Prüfung der vom Kunden in TOBY eingegebenen Daten vor. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der eingegebenen Daten.

  5. Überprüfungspflicht des Kunden: Der Kunde ist verpflichtet, die Ergebnisse von TOBY — insbesondere Bestelldaten, Adressen, Transkriptionen und Weiterleitungsentscheidungen — regelmäßig zu kontrollieren und auf Plausibilität zu prüfen.

  6. KI-Verordnung: Soweit Leistungen des Anbieters KI-Systeme beinhalten, die der EU-KI-Verordnung oder sonstiger KI-Regulierung unterliegen, wird der Anbieter notwendige Unterstützungsleistungen gegen gesonderte Vergütung anbieten.

  7. Innovative Technologie: Der Kunde erkennt an, dass es sich bei KI-gestützter Bestellannahme um eine innovative, sich stetig weiterentwickelnde Technologie handelt. Die Qualität der Sprachverarbeitung, Bestellerkennung und Adresszuordnung kann je nach Gesprächskontext, Sprachmodell und weiteren Faktoren variieren.

  8. Kein Erfolgsversprechen: Der Anbieter schuldet die Bereitstellung und den Betrieb von TOBY nach dem vereinbarten Leistungsumfang, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, eine bestimmte Bestellqualität oder Kundenzufriedenheit beim Fahrgast. Insbesondere garantiert der Anbieter nicht, dass:

    • die KI-Bestellannahme der Qualität menschlicher Disponenten entspricht;
    • sämtliche Bestelldaten und Adressen fehlerfrei erkannt und verarbeitet werden;
    • die KI in jeder Gesprächssituation eine angemessene Reaktion zeigt;
    • Anrufer den KI-gestützten Dienst als gleichwertig zu einem von Menschen betriebenen Dienst wahrnehmen.
  9. Kein Rückerstattungsanspruch bei technologiebedingter Unzufriedenheit: Eine allgemeine Unzufriedenheit des Kunden mit dem Stand der KI-Technologie, mit der generellen Bestellqualität von TOBY oder mit der Akzeptanz bei den Fahrgästen begründet keinen Mangel des Dienstes und berechtigt weder zur Minderung, zum Rücktritt, zur Rückforderung gezahlter Entgelte (einschließlich der Setup-Gebühr) noch zu Schadensersatzansprüchen, sofern TOBY die vertraglich vereinbarte Grundfunktionalität aufweist und dem aktuellen Stand der Technik entspricht.

  10. Obliegenheit zur Testnutzung: Der Anbieter empfiehlt dem Kunden, TOBY vor oder unmittelbar nach Vertragsschluss ausgiebig zu prüfen. Unterlässt der Kunde eine solche Prüfung, kann er sich später nicht auf Umstände berufen, die bei einer sorgfältigen Prüfung erkennbar gewesen wären.


§ 9 Laufzeit und Vertragsbeendigung

  1. Mindestlaufzeit: 1 Monat ab TOBY-Inbetriebnahme.

  2. Reguläre Kündigung: Monatlich zum Monatsende mit 30 Tagen Frist in Textform.

  3. Automatische Verlängerung: Der Vertrag verlängert sich um jeweils einen Monat, sofern nicht fristgerecht gekündigt wird.

  4. Außerordentliche Kündigung: Bei wesentlichen Vertragsverletzungen, Zahlungsverzug über 14 Tage, Verstößen gegen Transportrecht oder Insolvenz steht beiden Parteien ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.

  5. Vertragsende: Bei Vertragsbeendigung erlischt das TOBY-Nutzungsrecht sofort, die TOBY-Nummer wird deaktiviert, offene Entgelte werden fällig, und kundenbezogene Daten werden gemäß § 12 behandelt.

  6. Kündigungen bedürfen der Textform oder erfolgen über die Kontofunktion.


§ 10 Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Preisangaben sind Nettowerte zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die konkreten Preise für KI-Minuten, Weiterleitungsminuten, SMS, WhatsApp-Service, zusätzliche Rufnummern und sonstige Leistungen ergeben sich aus dem jeweils gültigen Preisbeiblatt, das Bestandteil des Vertrags ist.

  2. Setup-Gebühr:

    a) Die Setup-Gebühr wird für die kundenspezifische TOBY-Einrichtung erhoben. Sie vergütet den konkreten Arbeitsaufwand für die individuelle Konfiguration der Dialoglogik, Adressdatenbanken, Rufnummerneinrichtung und Taxi.de-Integration. Die Höhe der Setup-Gebühr ergibt sich aus dem Preisbeiblatt.

    b) Die Setup-Gebühr ist sofort nach Vertragsschluss fällig.

    c) Keine Erstattung nach Leistungserbringung: Die Setup-Gebühr wird für die tatsächlich erbrachte Einrichtungsleistung geschuldet und ist nach Beginn der Konfigurationsarbeiten nicht erstattungsfähig, da die Einrichtungsleistung eine individuell für den Kunden erbrachte, nicht rückabwicklungsfähige Werkleistung darstellt. Dies gilt auch bei vorzeitiger Kündigung, bei Unzufriedenheit mit der generellen Leistungsfähigkeit der KI-Technologie oder bei Nichtnutzung von TOBY nach erfolgter Einrichtung.

  3. Automatische Preisstaffelung: Die Preisstufen gemäß Preisbeiblatt wechseln automatisch entsprechend dem monatlichen Minutenverbrauch ohne Zutun des Kunden.

  4. Abrechnungsmodus: Laufende Kosten werden monatlich per Lastschrift nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet. Zahlungsziel: 7 Tage netto.

  5. Rechnungsstellung erfolgt elektronisch; Zahlungen sind fristgerecht ohne Abzug zu leisten.

  6. Bei Zahlungsverzug behält sich der Anbieter eine temporäre TOBY-Sperre und Verzugszinsen nach § 288 BGB vor.

  7. Preisanpassungen: Einmal jährlich bei nachweislichen Kostensteigerungen; Ankündigung 4 Wochen im Voraus; außerordentliches Kündigungsrecht bis 2 Wochen vor Inkrafttreten.

  8. Aufrechnung und Zurückbehaltung: Der Kunde darf nur gegen Forderungen des Anbieters mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Der Kunde darf ein Zurückbehaltungsrecht nur aufgrund unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche geltend machen.


§ 11 Servicequalität und Verantwortungsbereiche

  1. Serviceverfügbarkeit: Der Anbieter strebt eine hohe TOBY-Verfügbarkeit an (ca. 98 % im Jahresdurchschnitt). Aufgrund der Komplexität moderner KI-Technologie und Transportschnittstellen können technisch bedingte Ausfallzeiten auftreten. Ausfallzeiten aufgrund von Wartungsarbeiten gelten nicht als Einschränkung der Verfügbarkeit.

  2. Wartungsarbeiten: Wartungsleistungen sind in der Vergütung enthalten. Der Anbieter wird auf die berechtigten Interessen des Kunden angemessen Rücksicht nehmen und den Kunden rechtzeitig über notwendige Wartungsarbeiten informieren.

  3. Technologiebedingte Einschränkungen: Als innovativer KI-Dienst für die Transportbranche unterliegt TOBY den in § 8 Abs. 2 beschriebenen technologiebedingten Einschränkungen. Der Anbieter übernimmt darüber hinaus keine Gewähr für:

    • Vollständige Verfügbarkeit zu jeder Zeit
    • Fehlerfreie Bestellannahme in allen Gesprächssituationen
    • Perfekte Integration mit allen Taxi.de-Funktionen
    • Vollständige Datensicherheit bei höherer Gewalt oder Cyberangriffen
    • Unterbrechungsfreie Funktion bei Drittanbieter-Problemen
  4. Fehlerbehebung: Der Kunde meldet Fehler oder Störungen unverzüglich unter Angabe einer möglichst genauen Beschreibung des Problems. Der Anbieter wird bei wesentlichen Störungen, die die Nutzung von TOBY erheblich beeinträchtigen, innerhalb von 24 Stunden mit der Fehlerbehebung beginnen. Bei unwesentlichen Störungen erfolgt die Behebung im Rahmen der regulären Wartung.

  5. Support: Supportanfragen sind per E-Mail an support@neuromanufaktur.ai zu richten. Der Anbieter wird Anfragen innerhalb angemessener Frist beantworten.

  6. Kundenverantwortung: Der Kunde trägt die unternehmerische Verantwortung für:

    • Seine Transportprozesse und deren Überwachung
    • Die Bewertung der TOBY-Eignung für seine Geschäftsabläufe (vgl. § 6 Abs. 8)
    • Backup-Strategien für geschäftskritische Bestellannahme
    • Die branchenkonforme TOBY-Nutzung

§ 12 Datenschutz und Datensicherheit

  1. Die Parteien schließen einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO (auf Anfrage erhältlich).

  2. Datenverarbeitung: Die vom Anbieter bereitgestellte Kerninfrastruktur für TOBY wird in Europa betrieben. Soweit der Kunde im Rahmen der TOBY-Konfiguration zusätzliche Drittdienste oder alternative Sprachmodelle wählt, kann die Datenverarbeitung auch außerhalb Europas stattfinden. Der Anbieter informiert den Kunden über die wesentlichen Verarbeitungsstandorte; die datenschutzrechtliche Verantwortung für die Wahl der Konfiguration liegt beim Kunden.

  3. Alle Gespräche werden von TOBY transkribiert und zusammengefasst. Audioaufzeichnungen entstehen nur bei ausdrücklicher Aktivierung durch den Kunden.

  4. Automatische Datenlöschung: Alle Gesprächsdaten (Transkripte, Zusammenfassungen) werden spätestens 30 Tage nach Erstellung automatisiert gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

  5. Keine KI-Training-Nutzung: Kundendaten und Gesprächsinhalte werden nicht für das Training von KI-Modellen verwendet, es sei denn, der Kunde hat ausdrücklich eingewilligt. Dies gilt nicht für vollständig anonymisierte Daten, bei denen kein Personenbezug mehr herstellbar ist (vgl. § 16 Abs. 3).

  6. Nach Vertragsende werden alle personenbezogenen Gesprächsdaten binnen 30 Tagen gelöscht, soweit keine zwingenden Aufbewahrungspflichten bestehen.

  7. Vertraulichkeit: Die Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertrags erlangten vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten. Die Parteien werden angemessene technische und organisatorische Vorkehrungen treffen, um einen Zugriff Dritter auf vertrauliche Informationen zu vermeiden, und mit allen Mitarbeitern und Subunternehmern eine entsprechende Vertraulichkeitsregelung vereinbaren. Die Vertraulichkeitspflicht gilt für fünf Jahre nach Vertragsende.


§ 13 Gewährleistung

  1. Sorgfaltspflicht: Der Anbieter wird TOBY mit der branchenüblichen Sorgfalt pflegen und aktualisieren. Es wird keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Genauigkeit der Inhalte und sonstigen Leistungen übernommen.

  2. Technische Grenzen: Der Anbieter weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht mit verhältnismäßigem Aufwand möglich ist, Softwareprodukte vollkommen frei von Fehlern zu halten. Der Anbieter wird TOBY jedoch von solchen Mängeln freihalten, die die Tauglichkeit zur vertrags- oder bestimmungsgemäßen Nutzung mehr als nur unerheblich beeinträchtigen.

  3. KI-spezifische Einschränkungen: Die in § 8 Abs. 2 beschriebenen technologiebedingten Eigenheiten der KI-Sprachverarbeitung (insbesondere Latenz, fehlerhafte Aussprache, Spracherkennungsfehler, fehlerhafte Adresserkennung, KI-generierte Fehlinhalte) stellen keine Sachmängel dar, sofern sie dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und die Grundfunktionalität von TOBY nicht wesentlich beeinträchtigen.

  4. Mängelrüge: Der Kunde hat dem Anbieter Art und Auftreten jeglicher Sachmängel unverzüglich anzuzeigen (§ 377 HGB gilt entsprechend).

  5. Gewährleistungsausschluss: Die Gewährleistung ist für solche Mängel ausgeschlossen, die auf einer nicht vertrags- oder bestimmungsgemäßen Nutzung beruhen.

  6. Keine verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel: Der Anbieter haftet nicht verschuldensunabhängig für anfängliche Mängel; § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB findet keine Anwendung.

  7. Verjährung: Gewährleistungsansprüche verjähren nach zwölf (12) Monaten.


§ 14 Haftung

  1. Haftungsrahmen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit: Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz.

  2. Haftungsrahmen bei leichter Fahrlässigkeit: Bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung auf die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf) und ist begrenzt auf vorhersehbare, typische Schäden bis maximal 50 % der Jahresentgelte, höchstens jedoch 2.500 € pro Ereignis und 5.000 € pro Vertragsjahr.

  3. Datenverluste: Die Haftung für Datenverluste wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Nutzung der verfügbaren Export- und Sicherungsfunktionen durch den Kunden eingetreten wäre. Die Haftung für Datenverluste ist ausgeschlossen, wenn der Kunde die ihm zur Verfügung stehenden Export- und Sicherungsmöglichkeiten nicht genutzt hat.

  4. KI-spezifische Haftung: Für die in § 8 Abs. 2 beschriebenen technologiebedingten Einschränkungen der KI-Sprachverarbeitung haftet der Anbieter nicht. Dies gilt auch für Entscheidungen, Handlungen oder Unterlassungen des Kunden oder Dritter, die auf von TOBY generierten oder verarbeiteten Inhalten beruhen.

  5. Ausschluss mittelbarer Schäden und Folgeschäden: Der Anbieter haftet — außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit — nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen, Betriebsunterbrechungsschäden, Verlust von Geschäftschancen, Reputationsschäden oder Ansprüche Dritter gegen den Kunden. Dies umfasst insbesondere Kosten für externe Berater, Rechtsanwälte oder sonstige Dienstleister, die dem Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung von TOBY entstehen, sowie Schäden, die daraus resultieren, dass TOBY die individuellen Erwartungen des Kunden nicht erfüllt.

  6. Branchenspezifische Verantwortungsabgrenzung: Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für transportrechtliche Compliance, Tarifkonformität oder behördliche Genehmigungen des Kunden.

  7. Freistellung: Der Kunde stellt den Anbieter von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der Verletzung von Bestimmungen in diesen AGB, aufgrund rechtswidriger Nutzung von TOBY oder aufgrund von Inhalten entstehen, die der Kunde über TOBY verarbeitet hat. Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung des Anbieters.

  8. Verjährung: Ansprüche verjähren binnen 12 Monaten ab Kenntnis.


§ 15 Rechte an Inhalten und Software

  1. Sämtliche Rechte an TOBY, der zugrundeliegenden Software und KI-Modellen verbleiben beim Anbieter.

  2. Der Kunde erhält ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares TOBY-Nutzungsrecht für die Vertragsdauer.

  3. Vom Kunden bereitgestellte Daten sowie erzeugte Gesprächsdaten verbleiben beim Kunden; Export während der Laufzeit möglich.

  4. Der Anbieter darf anonymisierte Nutzungsstatistiken zur Dienstverbesserung erheben.


§ 16 Transportspezifische Bestimmungen

  1. Taxi.de-Kooperation: TOBY arbeitet in Partnerschaft mit Taxi.de. Änderungen der Taxi.de-Schnittstellen oder -Kooperation können die Funktionalität beeinflussen.

  2. Branchenspezialisierung: TOBY ist speziell für Transport- und Krankenfahrtunternehmen entwickelt und entsprechend optimiert.

  3. Qualitätsentwicklung: Der Anbieter darf vollständig anonymisierte Gesprächsdaten (ohne herstellbaren Personenbezug) zu statistischen Zwecken und zur kontinuierlichen Verbesserung der KI-Qualität auswerten. Eine Nutzung personenbezogener Daten für das Training von KI-Modellen erfolgt nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Kunden (vgl. § 12 Abs. 5).

  4. Marktentwicklung: Bei wesentlichen Marktveränderungen im Transportbereich behalten sich beide Parteien Vertragsanpassungen vor.


§ 17 Ereignisse außerhalb der Kontrolle

  1. Leistungsbefreiung: Bei Ereignissen außerhalb der angemessenen Kontrolle einer Partei ruhen die betroffenen Verpflichtungen zeitweise.

  2. Umfasst insbesondere:

    • Naturereignisse, behördliche Anordnungen, Arbeitskämpfe
    • Ausfälle der Taxi.de-Systeme oder -Integration
    • Technische Störungen bei Telekommunikationsanbietern oder Cloud-Providern
    • Cyberangriffe, die trotz angemessener Sicherheitsmaßnahmen erfolgreich sind
    • Unvorhergesehene Änderungen bei wesentlichen Technologiepartnern
    • Transportrechtliche Änderungen, die TOBY-Anpassungen erfordern
  3. Information: Die betroffene Partei informiert zeitnah über Beginn und voraussichtliche Dauer.

  4. Kooperation: Beide Parteien arbeiten konstruktiv an einer schnellstmöglichen Lösung.


§ 18 AI Act Compliance und KI-Transparenz

  1. Rechtlicher Rahmen: TOBY unterliegt der EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz (AI Act, Verordnung EU 2024/1689) und wird als KI-System mit begrenztem Risiko im Sinne von Art. 50 AI Act eingestuft.

  2. Transparenzpflichten des Anbieters: Der Anbieter gewährleistet, dass TOBY technisch so konfiguriert ist, dass Anrufer über die Interaktion mit künstlicher Intelligenz informiert werden, soweit dies nach Art. 50 Abs. 1 AI Act erforderlich ist.

  3. Kundenverantwortung als Deployer: Der Kunde trägt als Deployer im Sinne des AI Act die Verantwortung für:

    • Die rechtskonforme TOBY-Nutzung in seinem Transportgeschäft
    • Erforderliche zusätzliche Transparenzmaßnahmen gegenüber Fahrgästen
    • Angemessene Mitarbeiterschulungen über den TOBY-Einsatz (AI Literacy)
    • Die Einhaltung ergänzender transportrechtlicher Informationspflichten
  4. Transportspezifische Besonderheiten: Aufgrund der Spezialisierung auf Transport- und Krankenfahrten können zusätzliche branchenspezifische Transparenzanforderungen bestehen, für die der Kunde als Transportunternehmen verantwortlich ist.

  5. Technische Umsetzung: Der Anbieter integriert ab dem 2. August 2026 entsprechende Transparenzfunktionen in TOBY. Bis dahin gelten die aktuellen Informationspflichten des Kunden.

  6. Dokumentation: Der Anbieter führt eine angemessene technische Dokumentation des TOBY-Systems und stellt relevante Informationen für regulatorische Anfragen bereit.

  7. Regulatorische Entwicklungen: Bei wesentlichen Änderungen der AI Act-Anforderungen arbeiten beide Parteien konstruktiv an der Anpassung von TOBY und der Vertragsbedingungen.


§ 19 Referenznennung

Der Anbieter darf Kunden mit deren Einverständnis als Referenz mit Namen und Logo nennen. Der Kunde kann dies jederzeit untersagen.


§ 20 Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand: Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.

  2. Anwendbares Recht: Es gilt deutsches Recht; Art. 6 Rom-I-VO bleibt unberührt. Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.

  3. Schriftform: Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Änderung dieser Textform-Klausel.

  4. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Regelungen durch wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.

  5. Abtretung: Der Kunde darf seine Rechte aus den Verträgen mit dem Anbieter nur nach vorheriger Zustimmung des Anbieters an Dritte abtreten.

  6. Streitbeilegung: Der Anbieter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


Anbieter: neuromanufaktur GmbH Hanauer Landstraße 204 60314 Frankfurt am Main E-Mail: office@neuromanufaktur.ai

TOBY-Support: E-Mail: support@neuromanufaktur.ai

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